Meine Rede zum Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen [2. Lesung]

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kaum etwas auf dieser Welt ist so starr wie die Aufteilung der Menschheit in Frauen und Männer.

Wird es ein Mädchen oder ein Junge?

Das ist die entscheidende Frage schon vor der Geburt.

Dabei war die Biologie und damit die Realität schon immer variantenreicher und vielfältiger.

Aber: Intergeschlechtliche Kinder wurden oder werden als exotisch abgetan; belächelt, versteckt – oder halt eben operiert, obwohl es medizinisch gar nicht notwendig ist.

Für die Kinder bedeutet ein solcher Eingriff an ihrem Körper auch einen Eingriff an ihrer Psyche, an ihrer Seele, ein Eingriff an ihrem Recht auf Selbstbestimmung.

Kaum ein Anliegen findet so breite Zustimmung in diesem Haus wie Säuglinge und Kinder vor diesen Zwangs-Operationen zu schützen und das ist richtig so!

Wir Grüne fordern seit vielen, vielen Jahren ein solches Schutz-Gesetz.

Mit unserem Einwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes haben wir vorgelegt, wie das konsequent umgesetzt hätte werden können.

Umso enttäuschter sind wir von dem Entwurf, der heute hier zur Abstimmung steht.

Denn: Der Gesetzentwurf legt die Entscheidung über die Körper von Kindern weiter in die Hände von Erwachsenen.

Er enthält immer noch zu viele Lücken, obwohl diese in der Anhörung im Rechtsausschuss deutlich kritisiert wurden.

Sie haben diese Kritik der Sachverständigen gehört.

Sie haben sie offenbar auch verstanden – davon dann aber die zentralen Punkte in Ihrem Gesetzentwurf nicht untergebracht.

Es soll erstmal kein Bundeszentralregister der Operationen geben, was es den Kindern erleichtern würde, auch später etwas über die an ihnen vorgenommenen Behandlungen zu erfahren.

Die vorgesehenen Verjährungsfristen und Aufbewahrungsfristen für Gerichtsakten sind deutlich zu kurz.

Es ist unklar, wie die eingesetzte interdisziplinäre Kommission arbeiten soll und warum Eltern dafür die Kosten tragen sollen.

Trotz fast zweijährigem Beratungsprozess kann sich die Koalition nur auf einen Prüfauftrag zu diesen wichtigen Punkten einigen.

Das ist bei so einem zentralen Menschenrechtsthema einfach zu wenig!

Wir können deswegen mit großem Bedauern Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Wir zeigen stattdessen mit einem Entschließungsantrag, wie ein Schutz-Gesetz wirklich aussehen muss.

Denn die Entscheidung über den eigenen Körper und das eigene Geschlecht kann nur bei einer Person liegen – und das ist jeder Mensch selber!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Unseren Entschließungsantrag finden Sie hier.