Zwangs-Outings von Schutzsuchenden sind verfassungswidrig. Diese menschenfeindliche und üble Praxis muss sofort abgestellt werden

Aus Anlass des Outings von Asylbewerber*innen mit LGBTI-Bezug durch Vertrauensanwält*innen des Auswärtigen Amtes im Auftrag des BAMF haben Ulle Schauws und ich, als Sprecherin und Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion für Queerpolitik, uns im März mit einem Schreiben an Dr. Sommer, Präsident des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewandt.

Die Antwort des BAMF kommentieren wir wie folgt:

„Zwangs-Outings von Schutzsuchenden sind verfassungswidrig. Diese menschenfeindliche und üble Praxis muss sofort abgestellt werden.

Menschen, die in Deutschland Schutz vor Tod und Verfolgung suchen, dürfen durch deutsche Behörden nicht weiter gefährdet werden. Die Praxis der Outings von LSBTI-Asylbewerber*innen durch Vertrauensanwält*innen des Auswärtigen Amtes (AA) im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss sofort beendet werden. Sie basiert auf dem Misstrauen gegenüber queeren Menschen, denen schlimmste Strafen in ihren Herkunftsländern drohen. Und sie ist Ausdruck der Ignoranz gegenüber dieser vulnerablen Gruppe, deren Angehörige kriminalisiert, schikaniert und in manchen Ländern wegen ihrer sexuellen Identität ermordet werden.

Vor ein paar Wochen haben wir an den Präsidenten des BAMF, Dr. Hans-Eckhard Sommer, appelliert, die uns vom Lesben- und Schwulen Verband Deutschland (LSVD) weitergeleitete Fälle von Schutzsuchenden zu überprüfen und die verfassungswidrigen Praktiken zu unterbinden. Die Antwort des BAMF-Präsidenten ist leider enttäuschend. Bedauerlicherweise geht er auf die Zwangs-Outings durch Beauftragte des AA in den Heimatländern und ihre Folgen überhaupt nicht ein und will die Recherche im Herkunftsland zukünftig vielleicht weniger oft nutzen.

Daher fordern wir Bundesaußenminister Heiko Maas und den BAMF-Präsidenten Sommer nun öffentlich auf, das Leben der in Deutschland Schutz Suchenden und ihrer Familien nicht weiter zu gefährden und die verfassungswidrige Praxis in ihren Behörden umgehend zu stoppen.“

Schreiben an Herrn Dr. Sommer vom 31032021

Schreiben MdB Hr. Lehmann, Frau Schauws