Urteil im Prozess um die tödliche Messerattacke in Dresden

Zum heutigen Urteil im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar am 4. Oktober 2020 in Dresden haben meine Kollegin Ulle Schauws und ich uns wie folgt geäußert:

„Der Messerangriff auf ein schwules Paar letztes Jahr in Dresden, bei dem der eine Mann getötet und der andere verletzt wurde, hat uns zutiefst erschüttert. Umso wichtiger ist es, dass der Täter heute des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und eine homophobe Gesinnung im Urteil explizit als Motiv benannt wurde.

Nachdem bei der Bundesregierung zu dieser menschenfeindlichen Gewalttat ungewöhnliches Schweigen herrschte und auch der Dresdner Oberstaatsanwalt bei seinen Ermittlungen die sexuelle Identität des Opfers als nicht erwähnenswert betrachtete, hat dieses Urteil nun immense Signalwirkung. Das anfängliche Verschweigen der Motive macht dieses Phänomen der gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unsichtbar und nimmt diese lebensbedrohliche Gefahr für queere Menschen nicht ernst.

Angesichts der kontinuierlich steigenden Zahl der erfassten Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen brauchen wir eine wirkungsvolle Strategie gegen LSBTI-Feindlichkeit.

Den Angehörigen des Opfers und seinem Freundeskreis gebührt auch am heutigen Tag unser tiefstes Mitgefühl und Beileid.“

Die grüne Strategie gegen LSBTI-Feindlichkeit finden Sie hier.