OVG-Urteil Riesenerfolg für den Erhalt unserer Grün- und Naherholungsflächen in Köln

Köln, 24.11.2022
OVG-Urteil Riesenerfolg für den Erhalt unserer Grün- und Naherholungsflächen in Köln

 
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner heutigen Entscheidung den Bebauungsplan für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ im Grüngürtel für unwirksam erklärt.
 

Zu dieser Entscheidung erklärt Sven Lehmann, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Kölner Südwesten:

„Das Urteil ist ein Riesenerfolg für den Erhalt unserer Grün- und Naherholungsflächen in Köln. Dafür haben viele Engagierte wie die Bürger*inneninitiative „Grüngürtel für alle“ und der Nabu-Landesverband NRW jahrelang gekämpft.

Die Stadt Köln und der 1. FC Köln sollten dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts folgen, damit endlich Klarheit herrscht. Denn der Schutz von Natur und Landschaft im äußeren Grüngürtel ist essentiell für die Lebensqualität der Kölner*innen. Jetzt müssen die Stadt und der 1. FC Köln gemeinsam Alternativen ausloten, um dem Verein zeitnah Planungssicherheit zu geben.“