Köln profitiert von neuem Staatsangehörigkeitsrecht

19.01.2024

Heute hat der Deutsche Bundestag ein neues Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, dass auch viele Menschen in Köln betreffen wird. Dazu erklärt Sven Lehmann, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Kölner Südwesten:

„Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht wird Deutschland ein Stück mehr zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Wir sagen Menschen, die bei uns leben: Dein Land, dein Pass! Diese Reform ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer vielfältigen Demokratie. Denn die Staatsangehörigkeit stellt das rechtliche Band dar, das Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Staat verbindet. Auch in Köln haben wir viele Menschen, die bisher nicht an Wahlen teilnehmen und aktiv mitbestimmen und mitgestalten können. Durch die Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit ändert sich das nun endlich.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat aber auch eine wirtschaftliche Bedeutung und wird dafür sorgen, dass sich dringend benötigte Arbeitskräfte im internationalen Wettbewerb für Deutschland entscheiden – und dann auch hierbleiben.

Das Gesetz erleichtert die Einbürgerung insbesondere durch kürzere Fristen: Die Annahme der Staatsbürgerschaft ist künftig nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt möglich, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. Damit folgt Deutschland dem internationalen Trend – in den meisten Nachbarländern ist die Einbürgerung bisher schneller möglich als in Deutschland.

Die regelhafte Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit ist ein echter Meilenstein. Damit wertschätzen wir Vielfalt als Lebensrealität vieler Menschen in einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt. Für viele Menschen, die – auch bei uns in Köln – ihre alte Staatsangehörigkeit aus verschiedenen Gründen nicht aufgeben wollen oder können, eröffnet sich dadurch ein Weg zur Teilhabe in dem Land, in dem sie leben. Und das Gesetz leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Gastarbeitergeneration: Sie müssen nicht unbedingt perfekt Deutsch sprechen, um eingebürgert werden zu können. Zudem wollen wir mit dem Gesetz Staatenlose sichtbar machen und die Behörden hierfür sensibilisieren.

Zusätzlich von uns angestrebte Verbesserungen bezüglich der Einbürgerung von Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Rentner*innen mit geringer Rente oder Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, konnten wir leider nicht durchsetzen. Menschen, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, können von den Ausländerbehörden aber noch im Rahmen der Ermessenseinbürgerung über die für sie vorgesehenen Härtefallregelung die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Das Gesetz sieht vor, die künftige Einbürgerungspraxis statistisch zu erfassen und zu evaluieren, um gegebenenfalls Veränderungen vornehmen zu können.

Wir reformieren das Staatsangehörigkeitsrecht, damit es zu einem modernen Einwanderungsland passt. Das stärkt Köln, unsere Demokratie und unser Land.“