Hasskriminalität: Über 1.400 Angriffe auf LSBTIQ* registriert

Heute hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die bundesweiten Fallzahlen für Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2022 vorgestellt. Danach sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst. Die offiziellen Zahlen bilden nur die Taten ab, die auch angezeigt und ordentlich registriert werden.

 

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

 

„Die Zahlen sind erschütternd. Klar ist: Jeden Tag werden LSBTIQ* in Deutschland beleidigt, angegriffen und attackiert. Damit dürfen und werden wir uns nicht abfinden. Ziel der Bundesregierung ist es, Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, LSBTIQ* vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen und Opfer besser zu unterstützen.

 

Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung „Queer leben“ sind eine Vielzahl an Maßnahmen für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vereinbart. Das Thema „Sicherheit“ ist eins der sechs Handlungsfelder. Bund, Länder und zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits damit begonnen, gemeinsam Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

 

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser geahndet werden soll. Dieses Gesetz muss der Bundestag nun zügig verabschieden. Durch die ausdrückliche Aufnahme „geschlechtsspezifischer“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichteter“ Motive in die Strafgesetze zu Hasskriminalität werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Wer Hasstaten gegen LSBTIQ* ausübt, muss mit der vollen Härte des Strafrechts rechnen.

 

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz im Juni wird zudem der Abschlussbericht des vom Bundesinnenministerium koordinierten Expert*innen-Gremiums zur Verbesserung der Bekämpfung von gegen LSBTIQ-gerichteten Gewalttaten behandelt. In dem Bericht werden zahlreiche Handlungsempfehlungen an die Innenminister*innen und Innensenator*innen aufgeführt. Die Bundesländer sind hier gefordert, diese in ihre Politik aufzunehmen und die Prävention, Erfassung und Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität konsequent weiterzuentwickeln und zu stärken.

 

Denn jeder Mensch hat es verdient, frei, sicher und offen in dieser Gesellschaft leben zu können.“