Bund und Länder verstärken Arbeit gegen LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität und Gewalt

Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ legt Handlungsempfehlungen vor

 

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in ihrer 219. Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt kontinuierlich weiter zu verbessern. Als Grundlage dafür können die Handlungsempfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ dienen. In zwei Jahren soll erneut über den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen berichtet werden.

 

Der Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ wurde auf Bitten der IMK vom Bundesinnenministerium eingerichtet und koordiniert. In mehreren Sitzungen erarbeiteten Teilnehmende der Bundesministerien, der Länder und der Zivilgesellschaft ihren Abschlussbericht mit 22 Handlungsempfehlungen.

 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen all diejenigen noch besser schützen und unterstützen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Hass, Diskriminierung und Gewalt erleben. Wir sehen immer wieder, wie wichtig der Kampf gegen queerfeindliche Gewalt ist. Die tödliche Attacke auf den Trans-Mann Malte C. beim Christopher Street Day in Münster ist uns in schrecklicher Erinnerung. Queerfeindliche Gewalt muss als solche klar benannt und gezielt von der Polizei und den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. Die Zunahme an queerfeindlichen Straftaten in den vergangenen Jahren ist erschreckend. Allein im vergangenen Jahr hat die Polizei mehr als 1.400 Straftaten registriert. Zudem müssen wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, viele Betroffene zeigen Straftaten nicht an.

 

Wir müssen mehr Bewusstsein, mehr Sensibilität und somit auch mehr Unterstützung für die Betroffenen schaffen. Das erhöht auch die Bereitschaft, sich an die Polizei zu wenden und Schutz zu suchen. Das von uns eingesetzte Expertengremium hat sehr konkrete Punkte erarbeitet, die wir jetzt bei der Innenministerkonferenz beraten haben und die zügig umgesetzt werden sollten. Konkreten Handlungsbedarf sehen wir bei der Aus- und Fortbildung der Polizei, bei der Schaffung von Ansprechpersonen bei den Polizeien in allen Bundesländern und beim Ausbau spezialisierter Präventionsmaßnahmen.“

 

 

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter): „Jeden Tag werden in Deutschland Menschen angegriffen, bloß weil sie lieben wie sie lieben oder sind wie sie sind. Bei allen rechtlichen und gesellschaftlichen Fortschritten: LSBTIQ* bleiben eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Zunehmend gibt es auch Übergriffe im Rahmen von CSDs. Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Daher begrüße ich es sehr, dass sich die IMK verpflichtet hat, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt kontinuierlich weiter zu verbessern. Sie hat Handlungsbedarf anerkannt, nun müssen diesen Worten auch konkrete Taten folgen. Die Bundesländer sind jetzt am Zug. Die Empfehlungen des Arbeitskreises müssen ernst genommen und umgesetzt werden. Prävention, Erfassung und Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität muss flächendeckend ausgebaut werden. Ich freue mich, dass immer mehr Polizeien und Bundesländer ihre Arbeit in dem Bereich verstärken, Personal schulen und Ansprechpersonen für queere Menschen benennen.“

 

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst. Im Abschlussbericht ging es u.a. darum, wie das Hellfeld vergrößert werden kann, und welche Möglichkeiten bestehen, die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ*-feindliche Taten zu erhöhen. Der Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ ist hier veröffentlicht.

 

Für die Besetzung des Arbeitskreises hat das Bundesinnenministerium unter anderem Vorschläge aus dem Bundesfamilienministerium sowie der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eingeholt. Dem Arbeitskreis gehören neben dem BMI folgende Mitglieder an: Bundesverband Trans* e.V., Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen, Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW/rubicon e.V. Köln, Lesben- und Schwulenverband e.V. , L-SUPPORT e. V., MANEO c/o Mann-O-Meter e.V., Intergeschlechtliche Menschen e. V. (seit November 2022), Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V. (seit Dezem-ber 2022), VelsPol Deutschland e. V., Prof. Dr. Pierre Thielbörger (u.a. Ruhr-Universität Bochum), Dr. Richard Lemke (Polizeiakademie Niedersachsen), Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, Stab des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragten), BMFSFJ und Bundeskriminalamt.