Anhörung zeigt: Es gibt noch deutlichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Heute hat sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages in einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung befasst.

Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, erklärt dazu:

 

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Verbot der nicht medizinisch notwendigen genitalverändernden Operationen an Kindern vorgelegt hat. Das ist längst überfällig. Denn diese Operationen sind eine schwere Menschenrechtsverletzung. Viele intergeschlechtliche Menschen leiden ihr Leben lang an den Folgen dieser Operationen, die ohne ihre Zustimmung erfolgt sind.

 

Die Anhörung heute hat aber gezeigt, dass es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf gibt.

 

Dies betrifft insbesondere die noch vorhandenen Schutzlücken im Gesetz. So begrenzt die Bundesregierung den Anwendungsbereich ihres Gesetzentwurfes nur auf Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, anstatt alle genitalverändernden Eingriffe ohne medizinische Indikation zu verbieten.

 

Wir fordern zudem ein Bundeszentralregister, in dem alle Operationen und medizinischen Behandlungen geführt werden, um das OP-Verbot nachhaltig durchzusetzen und den betroffenen Menschen die Informationssuche zu erleichtern.

 

Zusätzlich zum geplanten Behandlungsverbot muss auch die Bougierung im Kindesalter explizit verboten werden. Denn diese Praxis, bei der die künstlich angelegte Vagina immer wieder zur Weitung gedehnt wird, traumatisiert Kinder schwer und nachhaltig.

 

Darüber hinaus halten wir einen Rechtsanspruch auf (Peer-)Beratung und psychosoziale Begleitung der betroffenen Eltern und Kindern für notwendig, damit der Druck auf Eltern zur Einwilligung in eine solche Operation sinkt.

 

Wir werden dazu entsprechende Änderungsanträge im weiteren Gesetzgebungsverfahren stellen.“