Heute vor 10 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den im Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 festgeschriebenen OP-und Sterilisationszwang für verfassungswidrig erklärt.

Ich erkläre dazu:

„Der heutige Tag mahnt, das menschenunwürdige Transsexuellengesetz endlich abzuschaffen. Über 30 Jahre lang wurde Menschen ihre Fortpflanzungsfähigkeit staatlich verordnet genommen, bloß weil sie ihren Geschlechtseintrag entsprechend ihrer Identität anpassen lassen wollten. Damit wurde den Betroffenen die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf freie Selbstentfaltung und Lebensgestaltung genommen. Das ist eine Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen Folgen.

Es ist beschämend, dass dieser Absatz, auch wenn er seit 2011 nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Anwendung mehr findet, bis heute im Gesetzestext steht.

Das Transsexuellengesetz, das schon 40 Jahre lang schlimmes Leid, Zwang und hohe Kosten für die Betroffenen verursacht, muss endlich abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Wir Grüne haben dazu einen konkreten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich endlich bewegt und ihre Blockade aufgibt.

Es ist außerdem die Pflicht des Staates, das durch ihn verursachte Leid anzuerkennen, sich dafür zu entschuldigen und die davon betroffenen Menschen zu entschädigen. Wir fordern daher schon lange einen entsprechenden Entschädigungsfonds.“

Selbstbestimmungsgesetz: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/197/1919755.pdf

Antrag Entschädigung: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/222/1922214.pdf