Regelsatzermittlung: eine Reform der Methodik ist überfällig

Heute haben wir Grüne unseren Antrag „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren – Regelbedarfsermittlung reformieren“ in den Bundestag eingebracht als Alternative zum Regelbedarfsermittlungsgesetz der Bundesregierung.

Der neue Regelsatz der Bundesregierung ist nicht existenzsichernd. Er reicht bei weitem nicht aus, um ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu gewährleisten. Genau das ist aber die Aufgabe des Regelsatzes!

Wir habe eine neue Methodik für eine Neuausrichtung der Regelbedarfsermittlung vorgelegt. Kern unserer Methodik ist es, dass wir ein reines Statistik-Modell vorlegen.

Der Regelsatz bildet das ab, was die Referenzgruppe zur Verfügung hat – ohne wenn und aber. Nachträgliche Streichungen von Ausgaben-Positionen lehnen wir ab.

Wir machen verdeckt arme Haushalte sichtbar und stellen sicher, dass der Regelsatz nicht von Haushalten beeinflusst wird, die selbst weniger haben als das gesetzliche Existenzminimum.

Mit unserem Modell läge der Regelsatz für Erwachsene bei derzeit 603 Euro/Monat. Eine Anhebung des Regelsatzes auf dieses Niveau ist schrittweise möglich.

Das Parlament ist jetzt der Ort der politischen Debatte darüber, was jedem Menschen in Deutschland als Existenzminimum zusteht.

Unter anderem hat RND über unseren Antrag berichtet.