Kleine Anfrage zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur „Dritten Option“ beim Geschlechtseintrag

Am 14.05.2018 stellten wir eine kleine Anfrage zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur „Dritten Option“ beim Geschlechtseintrag an die Bundesregierung.

Zu aktuellen Berichten über den Referentenentwurf über die „Dritte Option“ für Intersexuelle, erklärte Ich, als Sprecher für Queerpolitik:

„Wenn das stimmt, dann wäre das ein Desaster für die geschlechtliche Selbstbestimmung. Intersexuelle sind nicht einfach „anders“, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich, der ihre Diskriminierung nicht noch fortsetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat aber eine größere Bedeutung für die geschlechtliche Selbstbestimmung insgesamt. Geschlechtsoperationen an Säuglingen sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Das jetzige Transsexuellengesetz ist eine einzige Menschenrechtsverletzung. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihr Geschlecht an ihre Identität angleichen zu können. Die Verfahren dazu sind entwürdigend und bürokratisch. Wir wollen von der Bundesregierung wissen, ob sie hier weiterhin keinen Handlungsbedarf sieht oder ob sie den Fingerzeig des Verfassungsgerichtes nutzen wird. Eine große Lösung durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität wäre dringend geboten.“

Die kleine Anfrage im Volltext kann hier abgerufen werden. Die Antwort der Bundesregierung vom 06.06. gibt es hier.

In der Presse fand sich das Thema anschließend unter anderem beim Tagesspiegel und der Westfälischen Rundschau.