Kinder und Jugendliche gehören nicht in Hartz IV

In einer kleinen Anfrage habe ich die Bundesregierung umfangreich zur Lage von Kindern und Jugendlichen in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass es noch zu Beginn der Coronakrise 42.000 Sanktionen unter das Existenzminimum in Familien mit Kindern gab – davon 850 mal komplette Streichung der Grundsicherung bei einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Ende letzten Jahres gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sanktionspraxis. Und noch immer warten wir auf die Umsetzung durch SPD-Minister Hubertus Heil. Leidtragende sind die Kinder, das ist politisch unverantwortlich.

So zeigen die Antworten auch, dass rund 109.000 junge Erwachsene nur einen Bruchteil ihres selbst verdienten Geldes behalten können – bis zu 90 Prozent des Einkommens werden auf Hartz IV angerechnet. Das ist demotivierend und leistungsfeindlich.

Für mich ist eindeutig: Kinder und junge Erwachsene gehören nicht in das Hartz IV System von Fördern und Fordern. Mit der Grünen Kindergrundsicherung haben wir GRÜNE bereits ein Konzept vorgelegt, wie wir für unter 25-Jährige eine eigenständige soziale Sicherung schaffen können jenseits von Hartz IV.

Über die kA hat FUNKE berichtet.