Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden

Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion einen Antrag ( Anl 19-790 Antrag Blutspende ) zur Beendigung der Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beschlossen. 

Dazu erkläre ich:

„Die aktuelle Praxis bei der Blutspende diskriminiert homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen. Nach der im Jahr 2017 neu formulierten Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten dürfen schwule und bisexuelle Männer zwar Blut spenden, allerdings nur dann, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex hatten.

Ob der Spender in einer monogamen Beziehung lebt oder nur Safer-Sex praktiziert spielt dabei keine Rolle. Das ist eine grobe Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern und sachlich nicht zu begründen.

Als Voraussetzung für eine Blutspende ein Jahr lang auf Sex verzichten zu müssen ist völlig lebensfremd. Niemand würde auf die Idee kommen, dies von heterosexuellen Menschen zu verlangen. Und es gibt auch keinen Grund dazu.

Individuelles Risikoverhalten und nicht die sexuelle Identität muss die Grundlage der Risikoeinschätzung sein.

Die ganze Widersprüchlichkeit zeigt sich darin, dass die Organspende von schwulen und bisexuellen Männern anscheinend im Vergleich zur Blutspende kein Problem darstellt.“