© Sven Lehmann, MdB

Antwort der Bundesregierung offenbart die Härte der Sanktionspraxis

Am 15.01.2019 hat die mündliche Verhandlung zum Thema Sanktionen im SGB II am Bundesverfassungsgericht stattgefunden. Das Sozialgericht Gotha hält die Sanktionsregeln für verfassungswidrig, weil sie in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingreifen und bittet das BVerfG um Überprüfung. Das Urteil wird dann im Laufe des Frühlings erwartet.

Im Vorfeld habe ich die Bundesregierung zu den verhängten Sanktionen im Jahr 2018 befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor:

– In dem besagten Zeitraum (Sept. 2017 – August 2018) wurden 931.000 Sanktionen neu verhängt

– davon etwa 77% aufgrund von Meldeversäumnissen, nur eine Minderheit wegen der Weigerung, eine Arbeit anzunehmen

– Die durchschnittliche Kürzung der Grundsicherung lag bei 110 Euro monatlich

– Knapp 40% (!) der beklagten Sanktionen wurden von den Sozialgerichten wieder kassiert und mussten zurückgenommen werden

Dazu habe ich mich wie folgt geäußert:

„Auch wenn nur eine Minderheit der Hartz IV Empfänger von Sanktionen betroffen ist, so belasten sie doch alle Beteiligten. Denn die Androhung von Kürzungen unter das Existenzminimum hängt wie dunkler Schatten über der Arbeit in den Jobcentern. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Existenzminimum. Sanktionen können Menschen in existenzielle Notlagen treiben, wie Stromsperren oder Wohnungslosigkeit. Ein moderner Sozialstaat setzt auf Förderung, gute Arbeitsangebote und Qualifizierung. Das gilt vor allem angesichts des Fachkräftemangels. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht der jetzigen Sanktionspraxis ein Stoppschild setzt.“

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung