Antrag „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ in den Bundestag eingebracht

Heute hat der Deutsche Bundestag unseren Antrag „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ debattiert.

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten aktuell bis Ende März. Da eine Verlängerung per Rechtsverordnung ausgeschlossen ist, werden ohne eine gesetzliche Neuregelung dann wieder die vorherigen SGB II-Regelungen zur Vermögensprüfung oder den Kosten der Unterkunft gelten. Gleichzeitig halten die Diskussionen über die Schieflagen der aktuellen Regelungen, insbesondere für Selbständige oder Kulturschaffende, an.

Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die positiven Ansätze der vereinfachten Leistungsgewährung im Zuge der Corona-Krise als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Grundsicherung zur Garantiesicherung zu nehmen.

Mit der Garantiesicherung wollen wir soziokulturelle Teilhabe ermöglichen, Leistungen hürdenarm und digital gewähren und Menschen individuell unterstützen.

In Anbetracht der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung im Zuge der Corona-Pandemie und kommender Krisen- sowie Transformationsprozesse senden wir so ein wichtiges Signal der Sicherheit und erneuern das Sicherungsversprechen des Sozialstaates.