Übernahme der Anschaffungskosten von Schulbüchern für Hartz-IV-Empfänger/Bundessozialgericht

Zum Urteil des Bundessozialgerichts zur Übernahme der Anschaffungskosten von Schulbüchern für Hartz-IV-Empfänger habe ich folgendes erklärt:

„Der Hartz IV-Regelsatz ist strukturell klein gerechnet und reicht nicht aus, um höhere Bedarfe wie bei notwendigen Schulbüchern zu finanzieren. Das hat das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung heute deutlich gemacht.

Bei der Teilhabe von Kindern darf nicht gespart werden. Die Anwendung des Härtefall-Mehrbedarfs auf die Kostenübernahme von Schulbüchern stärkt die Rechte von Kindern aus einkommensarmen Familien und verhindert, dass Familien in die Verschuldung gezwungen werden.“