Zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der heute im Kabinett verabschiedet wurde, erklären meine Kollegin Filiz Polat, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik, und ich:

„Erneut versucht die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Asylbewerberleistungen mit Kürzungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften zu koppeln. Einen ähnlichen Versuch versteckter Bedarfskürzungen hatte der Bundesrat im Jahr 2016 aus gutem Grund abgelehnt.

Wie schon beim letzten Vorstoß vor drei Jahren versucht die Bundesregierung durch die Hintertür die sozialen Rechte von Asylsuchenden immer weiter auszuhöhlen. Dabei schreckt sie nicht davor zurück, unverheiratete Paare oder sogar lediglich Zimmernachbarn in Gemeinschaftsunterkünften zu einer Zwangsgemeinschaft zu deklarieren. Selbst Kinder werden nicht verschont. Jeder Monat, den die betroffenen Menschen unter dem verfassungsrechtlich gebotenen Existenzminimum leben müssen, ist ein Monat zu viel.

Für die Asylsuchenden und Geduldeten in Ausbildung bietet das Gesetz wenigstens einen kleinen Lichtblick. Es ist richtig, dass die schon lange beklagte Förderlücke für Auszubildende und Studierende endlich geschlossen wird, auch wenn eine Lösung außerhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes wünschenswert wäre. Wir Grüne haben dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht, dessen Beschlussfassung die große Koalition bisher blockiert. Der Zugang zu weiteren pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen bleibt diesen Menschen trotz ihrer Bemühungen und ihres Engagements versperrt. Notwendig wäre es, einen angemessenen und umfassenden Zugang in die Regelsysteme zu schaffen.“