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Hartz IV-Regelsätze reichen nicht, um gesund zu essen – Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf

Der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass „die derzeitige Grundsicherung ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht ausreicht, um eine gesundheitsfördernde Ernährung zu realisieren“ (Quelle hier, S. 108). Hartz IV-Regelsätze reichen somit nicht aus, um sich gesund zu ernähren. Die Bundesregierung befragte ich dazu in einer schriftlichen Anfrage, welche Konsequenzen sie aus den Empfehlungen ihres wissenschaftlichen Beirats zieht.

Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage habe ich wie folgt kommentiert:

„Ernährungsarmut wird zu einem wachsenden Problem in Deutschland. Das Gutachten im Auftrag der Bundesregierung bestätigt, dass die Grundsicherung derzeit nicht ausreicht, um sich gesundheitsfördernd zu ernähren. Das hat fatale Folgen. So beeinträchtigt eine Mangelernährung die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern. Es ist ungeheuerlich, dass die Bundesregierung selbst den Fingerzeig ihres eigenen Beirats ignoriert. Es muss der Anspruch der Bundesregierung sein, dass alle Menschen finanziell so abgesichert sind, dass sie sich gesund ernähren können. Für ein wirksames Handeln gegen Ernährungsarmut muss die Bundesregierung die Regelsatzermittlung endlich so reformieren, dass die Regelsätze armutsfest sind und Teilhabe sichern.

Die Corona-Pandemie hat die Ernährungsarmut noch weiter verschärft. So mussten Tafeln zwischenzeitlich schließen, das Mittagessen in Kita oder Schule konnte nicht mehr angeboten werden und Lebensmittel verteuerten sich. Trotzdem wehrt sich die Bundesregierung vehement gegen wirksame Hilfen und speist Grundsicherungsbeziehende stattdessen mit einem Almosen ab. Um die akuten Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, fordern wir einen monatlichen Krisenzuschlag von 100 Euro für Erwachsenen und 60 Euro für Kinder.“

Darüber berichtete zuerst auch die taz am 07.04.2021.