Grundgesetzänderung bringt Köln 70 Millionen mehr

Gestern Abend hat der Bundestag einer Grundgesetzänderung zur finanziellen Entlastung der Kommunen als Folge der Corona-Pandemie zugestimmt. Durch diese Grundgesetzänderung wird der Bund in die Lage versetzt, die Kommunen finanziell stärker als bisher zu unterstützen.

Dazu erklären die Kölner Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN, Sven Lehmann MdB und Katharina Dröge MdB:

„Wir haben dieser Grundgesetzänderung gerne zugestimmt, um unsere Städte finanziell zu entlasten. Die Corona-Pandemie stellt auch für Köln eine große finanzielle Herausforderung dar. Durch diese Grundgesetzänderung kann Köln mit zusätzlichen rund 70 Millionen Euro für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) in der Grundsicherung rechnen. Dieses Geld wird auch dringend benötigt.

Doch dies sollte nur der erste Schritt sein. Mittelfristig müssen die Kommunalfinanzen neu organisiert und auskömmlicher ausgestattet werden. Insbesondere das Problem der Altschulden muss endlich angegangen werden. Die großen Herausforderungen der Zukunft, wie Klimaschutz, die Verkehrswende, bezahlbarer Wohnraum oder die Überwindung der sozialen Spaltung werden auch und vor allem von den Städten bewältigt. Sie wissen selbst am besten, wie diese Probleme vor Ort gelöst werden können. Dafür brauchen sie aber auch die finanziellen Mittel. Darauf werden wir im Bundestag weiter drängen.“

Hintergrund

Um Städte und Kommunen finanziell stärker zu entlasten, wurde das Grundgesetz geändert. Bislang durfte der Bund die Ausgaben der Kommunen nur mit maximal 50% unterstützen, bevor die Bundesauftragsverwaltung eintritt. Diese Obergrenze wurde heute auf 75% angehoben. Für die Grundgesetzänderung war eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist notwendig geworden, da die Kosten der Unterkunft mittlerweile ein beträchtlicher Posten in den kommunalen Haushalten geworden ist. In Köln betrugen die Kosten der Unterkunft 2018 350.172.415 Euro. Im Zuge der Corona-Pandemie sind die Kosten nochmals angestiegen.

Hier finden Sie den vollständigen Text des Gesetzes sowie den Entschließungsantrag der Grünen Bundestagsfraktion: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-grundgesetzaenderung-707876