Wir brauchen eine grundlegende Reform der Hartz IV-Regelsatzermittlung

Die Bundesregierung am am 18. September in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, die Hartz IV-Regensätze ab dem 1.1.2020 um 8 Euro auf zukünftig 432 Euro zu erhöhen. Zur der Anhebung habe ich mich wie geäußert:

„Eine Anhebung des Regelsatzes um acht Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn der Regelsatz in der Grundsicherung ist nicht armutsfest und ermöglicht keine ausreichende soziale Teilhabe. Die übliche Anpassung der Regelbedarfe in der Grundsicherung auf Basis der Preis- und Lohnentwicklung ist gesetzlich vorgeschrieben, packt das Übel aber nicht bei der Wurzel. Es ist fahrlässig, dass die Bundesregierung die strukturellen Probleme bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht angeht und korrigiert. Statistische Rechentricks und Zirkelschlüsse drücken den Regelbedarf seit Jahren nach unten. Es bedarf einer grundlegenden Reform der Methode zur Ermittlung der Regelbedarfe. Die Regelsätze und damit auch die Steuerfreibeträge würden deutlich höher liegen, wenn die Regelsatzberechnung endlich auf eine methodisch saubere Grundlage gestellt und die vom Bundesverfassungsgericht genannten Prämissen erfüllt würden.“