Zur Entschädigung für strafrechtlich verfolgte Homosexuelle

Zu den neuen Entschädigungsmöglichkeiten für nach dem ehemaligen §175 strafrechtlich verfolgte, aber nicht verurteilte Homosexuelle erkläre ich:

„Endlich werden mehr Menschen für das Unrecht entschädigt, das ihnen der Staat angetan hat. Nach über einem Jahr Druck aus der Opposition hat die Bundesjustizministerin nun eine Richtlinie vorgelegt zur Ausweitung der Entschädigung auch auf nicht verurteilte, aber dennoch geschädigte Betroffene. Das ist auch ein Ergebnis guter Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg. Ab sofort ist eine Entschädigung auch für die Opfer ohne rechtskräftige Verurteilung möglich. Das ist deswegen wichtig, weil die staatliche Verfolgung auch ohne Urteil gesellschaftliche Ächtung und massive Beeinträchtigungen und Schäden für die Menschen bedeutet. Die Antragstellung und Genehmigung der Entschädigung soll unbürokratisch erfolgen. Wir hoffen sehr, dass sich möglichst viele Menschen, die unter der staatlichen Homosexuellen-Verfolgung gelitten haben, beim Bundesamt für Justiz melden.“