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Situation von LGBTI im Irak weiterhin verheerend

Im vergangenen Jahr haben sich Fälle gehäuft, in denen der Asylantrag von homosexuellen Geflüchteten aus dem Irak durch das BAMF abgelehnt und die Abschiebung in den Irak angedroht wurde. Als Reaktion hierauf habe ich in mehreren schriftlichen Fragen an die Bundesregierung die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu der Situation von LGBTI im Irak erfragt. Die Antworten verdeutlichen, dass LGBTI im Irak nach wie vor rechtlich diskriminiert werden und Verfolgung ausgesetzt sind.

Hierzu habe ich heute folgendes erklärt:

„Ein selbstbestimmtes Leben, eine feste öffentliche Partnerschaft, die Gründung einer Familie und ein Leben ohne Angst sind im Irak für schwule Männer faktisch nicht möglich. Das muss das BAMF in seinen Entscheidungen zu Asylanträgen stärker als bisher berücksichtigen.

Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind im Irak indirekt verboten, konfessionelle Milizen verfolgen und ermorden homosexuelle Männer und die Gefahr der sozialen Ächtung ist allgegenwärtig. Dass der Staat und die Polizei nicht als Schutzmacht auftreten, sondern vielmehr als Bedrohung wahrgenommen werden, zeichnet ein zutiefst besorgniserregendes Bild. Das Auswärtige Amt reiht sich mit seiner kritischen Einschätzung zur Lage von LGBTI im Irak nahtlos in eine Reihe mit dem US-Außenministerium, Human Rights Watch und mehreren UN-Vertragsorganisationen ein. Es ist unverständlich, dass das BAMF hier zu anderen Bewertungen kommt.“

Knud Wechterstein von den Rainbow Refugees Frankfurt ergänzt:

„Im Rhein-Main-Gebiet betreuen wir direkt mehrere Betroffene und uns sind durch unser Netzwerk entsprechende Fälle aus der ganzen Republik bekannt. Die Ablehnungen durch das BAMF lösen bei den schwulen Männern aus dem Irak – die zum Teil schwere Misshandlungen, Morddrohungen und Todesurteile durch Stammesgerichte erlebt haben – massive Unsicherheit und Ängste aus.
Wir begrüßen die Klarstellungen durch das Auswärtige Amt und fordern das BAMF dazu auf, diese bei Entscheidungen von Asylanträgen von LGBT in Zukunft zu berücksichtigen – und nicht wie bisher die Situation im Irak zu verharmlosen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass mehrere Verwaltungsgerichte auf Grundlage dieser Sachlage bereits zu Gunsten der Antragsteller entschieden haben.“