© Sven Lehmann, MdB

Konstituierung der Kinderkommission

© Sven Lehmann, MdB
In ihrer gestrigen Sitzung hat sich die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages konstituiert. Seit 1988 soll die Kinderkommission als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sicherstellen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Bundestag berücksichtigt werden. Für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde ich als Mitglied für die Kommission vorgeschlagen. Dazu habe ich mich wie folgt geäußert:

„Ich fühle mich geehrt und freue mich sehr auf die verantwortungsvolle Aufgabe, als neues Mitglied in der Kinderkommission die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Sie zu achten, zu schützen und durchzusetzen ist auch Aufgabe von Politik.

Hier gibt es viel zu tun. Erst kürzlich wurde berichtet, dass immer noch Tausende Kinder in Deutschland Opfer von Gewalt werden. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Jedes Opfer ist eines zu viel. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass Politik und Gesellschaft sich um ihre Rechte, ihren Schutz und ihre Interessen kümmern.

Die Kinderkommission hat sich bereits in der vergangenen Legislatur für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Dies noch in dieser Wahlperiode mit einer Änderung der Verfassung endlich umzusetzen ist mir ein besonderes Anliegen.

Kinder haben auch ein Recht auf Teilhabe. Inzwischen leben über zwei Millionen Kinder im Bezug von Hartz IV, Tendenz steigend. Dies dürfen wir nicht länger hinnehmen. Kinder haben ein Anrecht darauf, frei von Armut und mit der Chance zur umfänglichen gesellschaftlichen Teilhabe aufzuwachsen. Wir brauchen daher eine existenzsichernde Kindergrundsicherung und einen umfassenden, barrierefreien Zugang zu Angeboten bei Bildung und Teilhabe.

Der Staat darf zwischen Kindern keine Unterschiede machen. Das gilt unabhängig von ihrer Herkunft, dem sozialen Status ihrer Familie oder der Konstellation, in der ihre Eltern leben. Kinder haben ein Recht auf Familie und auf Geborgenheit, selbstverständlich auch jene, die nach Deutschland kommen, um hier Schutz zu suchen. Die Rechte von geflüchteten Kindern sind ebenso viel wert wie von jenen, die hier geboren sind.“