Hartz-IV-Sanktionsstatistik: Das Existenzminimum darf nicht unterschritten werden

Zur Bekanntgabe der Hartz-IV-Sanktionsstatistik für das Jahr 2018 der Bundesagentur für Arbeit habe ich mich wie folgt geäußert:

Die neuen Zahlen zu den Sanktionen sind kein Grund zur Beruhigung. Der leichte Rückgang darf den Blick auf den drängenden Handlungsbedarf nicht verstellen. Es ist politisch nicht hinnehmbar, dass bei 441.000 Menschen im Grundsicherungsbezug im letzten Jahr das Existenzminimum in Folge von Sanktionen teilweise massiv zusammengekürzt wurde. Mit weniger als dem Minimum zu leben heißt, bei Grundbedarfen wie Nahrung oder Wohnen sparen zu müssen, das ist politisch nicht hinnehmbar. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss uneingeschränkt jedem Menschen garantiert werden und darf nicht an Gegenleistungen geknüpft sein. Denn Sanktionen führen zu sozialen Härten bis hin zur Wohnungslosigkeit, sie schaffen ein Klima der Angst in den Jobcentern und fressen Zeit- und Personalressourcen der Mitarbeitenden. Wir fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt.

In der mündlichen Verhandlung zu den Sanktionen im SGB II vor dem BVerfG im Januar wurde scharfe Kritik am Sanktionsregime geäußert. Sie hat gezeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. Wenn Minister Heil schlau ist, kommt er dem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor.