Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts das Referendum über die Ehe für alle zu billigen

Zur Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts das Referendum über die Ehe für alle zu billigen, erklären Ulle Schauws MdB und ich:

„Es ist zu bedauern, dass Volksinitiativen dazu missbraucht werden, Stimmung gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu machen und menschenfeindliche Ressentiments zu schüren. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission müssen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Paare dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Erst vor drei Monaten entschieden die EU-Richter*innen, dass auch die gleichgeschlechtlichen Partner*innen von EU-Bürger*innen ein Anrecht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatenbundes haben. Das bedeutet, dass nicht nur jede/r EU-Bürger*in frei entscheiden darf, in welchem der 28 Mitgliedsstaaten er oder sie leben und arbeiten will, sondern dieses Recht auch für den Partner oder die Partnerin gilt. Das gilt auch dort, wo das nationale Recht bislang keine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht, zu heiraten oder ihre Partnerschaft zu registrieren.

Mit der Anerkennung des Freizügigkeitsrechts ist es aber nicht getan: Auch die Sorge davor, den Partner im Ernstfall nicht im Krankenhaus besuchen zu dürfen oder von einem Aussageverweigerungsrecht vor Gericht nicht Gebrauch machen zu können, macht die Ausübung der Freizügigkeit für lesbische und schwule Paare weniger attraktiv. Das schadet der Freizügigkeit und das schadet Europa. Hier muss mehr erreicht werden – auch und gerade gegenüber den Regierungen in Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Slowakei, die gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor die rechtliche Anerkennung ihrer Verantwortungsgemeinschaft verweigern.“