Endlich legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Verbot von geschlechtsverändernden operativen Eingriffen an Kindern vor

Zum vorliegenden Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz kommentiere ich: „Endlich legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Verbot von geschlechtsverändernden operativen Eingriffen an Kindern vor. Das fordern wir Grüne bereits seit vielen Jahren. Intergeschlechtliche Kinder sind nicht krank. Die Gesellschaft muss einfach akzeptieren, dass es mehr gibt als Jungen und Mädchen. Trotz der medizinischen Leitlinien sind in den letzten Jahren unverändert viele Säuglinge mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen ohne medizinische Notwendigkeit Genitaloperationen unterzogen worden. Damit wurde das Recht dieser Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt und lebenslanges Leid für viele Menschen verursacht. Wir begrüßen den Entwurf ausdrücklich, die Einzelheiten müssen nun im parlamentarischen Verfahren mit den Expert*innen geklärt und nachgebessert werden. Wir erwarten von der Bundesregierung außerdem, dass sie einen Fonds auflegt und intergeschlechtliche Menschen entschädigt, die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder –verändernden Operationen leiden.“