Antragsentwurf zur Nachbesserung des Entschädigungsgesetzes für Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung nach 1945

Im Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung nach 1945 beschlossen. Allerdings hat diese Lücken, auf die Bündnis 90/Die Grünen bereits im Gesetzgebungsverfahren mehrfach hingewiesen haben. Menschen, die Opfer staatlicher Repressalien, Untersuchungshaft und gesellschaftlicher Ächtung waren, aber nicht rechtskräftig verurteilt wurden, erhalten bis heute keine Entschädigung.

Mit einem Entwurf eines Antrags auf Nachbesserung des Entschädigungsgesetzes ist Sven Lehmann MdB auf die demokratischen Fraktionen zugegangen mit dem Wunsch einer gemeinsamen Initiative noch im Januar.

Sven Lehmann MdB: „Ich bin sehr traurig und wütend. Der in dieser Woche verstorbene Wolfgang Lauinger hat unter homofeindlicher, staatlicher Gewalt zweier deutscher Systeme leiden müssen. Ihm blieb durch eine Gesetzeslücke eine Entschädigung bis zu seinem Tod verwehrt. Es gibt viele weitere Schicksale, die die Lücke des beschlossenen Gesetzes zeigen. Aufgrund des Alters der Betroffenen ist Eile geboten. Ich hoffe sehr, dass die anderen Fraktionen sich einem gemeinsamen Antrag anschließen und es zu einer schnellen, breit getragenen und unbürokratischen Lösung für einen Härtefallfonds kommt.“