40 Jahre Transsexuellengesetz – Grüne fordern Opfer-Entschädigungsfonds und Selbstbestimmungsgesetz

Vor 40 Jahren, am 10. September 1980, wurde das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ verabschiedet. Hierzu erkläre ich:

Dieser Tag ist kein Grund zum Feiern, sondern ein Tag, der wütend macht. 40 Jahre Transsexuellengsetz sind 40 Jahre Menschenrechtsverletzung. Seit 40 Jahren verursacht dieses Gesetz unnötiges Leid und beeinträchtigt das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Zeit bereits sechs Regelungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Noch bis 2011 mussten sich transgeschlechtliche Menschen sterilisieren lassen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren lassen zu dürfen. Laut Bundesverband Trans* e.V. in Deutschland betraf das mehr als 10.000 Menschen. Sie hatten keine andere Wahl, wenn sie ihr richtiges Geschlecht juristisch anerkennen lassen wollten. Damit hat der Staat ihnen die Möglichkeit genommen, eine Familie zu gründen. Einem Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen, ist ein menschenrechtsverletzender und zutiefst erniedrigender Akt.

Wir fordern, die Opfer dieses Gesetzes angemessen zu entschädigen. Es ist eine Stärke des demokratischen Rechtsstaates, Fehler zu einzuräumen. Und es ist seine Aufgabe, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen. In unserem Antrag fordern wir daher einen Entschädigungsfonds. Dieser soll auch intergeschlechtliche Menschen einbeziehen, deren körperliche Unversehrtheit ohne ihre Zustimmung verletzt wurde. Sie wurden medizinisch nicht indizierten Operationen unterzogen, nur um ihre Genitalien mit den gesellschaftlichen Normen und Geschlechtsstereotypen in Einklang zu bringen. Dies geschieht bis heute.

Bereits im Juni diesen Jahres haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das das diskriminierende Transsexuellengesetz ersetzen soll. Wir haben eine öffentliche Anhörung dazu beantragt, um den Entwurf mit Sachverständigen und Betroffenen zu diskutieren. Wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen im Bundestag, unseren Entwurf zu unterstützen und trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen künftig die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt und würdevoll zu leben.