Kleine Anfrage – Bildungs- und Teilhabepaket: Bilanz und Reformperspektiven

Am 13.09. stellten wir eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Bilanz und den Reformperspektiven des Bildungs- und Teilhabepakets.

Ein kleiner Auszug:

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2011 ist eine neue Möglichkeit der Förderung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten entstanden. Seither können leistungsberechtigte Familien die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten, Schulmaterialien oder auch Sportangebote über das Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Das Antragsverfahren ist allerdings oft sehr bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden. So zeigte die regierungseigene Gesamtevaluation zur Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nur bei knapp jedem zweiten leistungsberechtigten Kind ankommen, und wird nach den einzelnen Leistungsarten unterschieden, ist die Inanspruchnahmequote oft noch deutlich geringer […].“

Hier könnt ihr die gesamten kleine Anfrage online nachlesen. Die erfolgte Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

Die WAZ titelte daraufhin: „Das Bildungspaket bleibt vorerst ein „Bürokratiemonster““, während die Presse Augsburg  die fehlende Kenntnis über die Gesamtkosten für das Bildungs- und Teilhabepaket betonte.