Kleine Anfrage – Auswirkungen und Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“)

Am 03.04. haben wir eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der wir den bisherigen Stand zu den Auswirkungen und der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben erfragen wollten.

Ein kurzer Auszug:

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf Schutz seiner Würde und Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung des Personenstandsrechts auf den Weg zu bringen, eine dritte Option zum Geschlechtseintrag einzuführen oder gänzlich auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten […]. In seiner Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht heraus, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine „Identität stiftende und ausdrückende Wirkung“ habe. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund […]“

Hier könnt ihr die gesamte kleine Anfrage online nachlesen.

Unter anderem hat die Tagesschau hierüber berichtet und ist dabei auf die Zahl der bisherigen Personenstand-Wechsel eingegangen.