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Menschenwürde kennt keine zwei Klasse

Am 17. April hat die Bundesregierung im Rahmen mehrerer Gesetzesentwürfe zu Integrations- und Migrationsfragen auch einen Entwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgelegt. Neben dem Versuch die sogenannte Förderlücke für in Ausbildung und Studium befindliche Geflüchtete zu schließen, sieht der Gesetzentwurf die Anpassung der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor: Die Bundesregierung verknüpft so die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Asylbewerberleistungen erneut mit Kürzungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften. Einen ähnlichen Versuch hatte sie bereits 2016 unternommen. Warum dies grundfalsch ist, habe ich zusammen mit Filiz Polat in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau aufgeschrieben.