© Sven Lehmann, MdB

Stellungnahme der Kinderkommission: Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche Verfahren und Entscheidungen sollen sich am Primat des Kindeswohls und der Verhältnismäßigkeit orientieren. Doch werden die Rechte von Kindern nicht immer ausreichend gewahrt. Das staatliche Wächteramt erfordert einerseits, jedes Kind vor Gefährdung und Schaden zu schützen, und andererseits garantiert die Verfassung, die Integrität und das Erziehungsrecht von Familien zu achten. Diese Gratwanderung sowie die meist große Emotionalität, Hochstrittigkeit, Belastung, Vulnerabilität und oft eingeschränkte Ressourcenstärke vieler Betroffener stellen höchste Anforderungen an die Qualifikationen aller beteiligten Professionen. […]

Erkannte Handlungsbedarfe und Verbesserungspotentiale wie beispielsweise eine Stärkung der Ausbildungs- und Fortbildungsstrukturen für die verschiedenen Akteure in familiengerichtlichen Verfahren können nun in der gemeinsamen Stellungnahme der Kinderkommission gefunden werden:

Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren: Qualifizierung von Familienrichterinnen und -richtern, Gutachtern und Verfahrensbeiständen